Auf gesamtschweizerischer Ebene sind die nachfolgenden Gesetze und zugehörigen Verordnungen für die Ergotherapie von Bedeutung. Im folgenden finden Sie eine Liste mit den relevanten Gesetzesartikeln.
Datenschutz ist ein komplexes und wichtiges Thema, das alle Ergotherapeut*innen etwas angeht, die Informationen über ihre Klient*innen speichern, bearbeiten oder weiterleiten. Das Merkblatt Datenschutz sowie die Musterdokumente helfen Ihnen, die Datenschutzbestimmungen korrekt einzuhalten.
Seit dem 1. Januar 2022 verlangen KVG und IVG explizit eine Rechnungskopie für die versicherte Person. Bereits vor dem 1. Januar 2022 konnte aus der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz abgeleitet werden, dass eine Rechnungskopie Pflicht ist.
Der Verbandsanwalt des EVS weist darauf hin, dass es sich ganz klar um eine Pflicht handelt. Das Gesetz erwähnt nicht ausdrücklich die Möglichkeit, dass Klient*innen auf eine Rechnungskopie verzichten können.
Das UVG indessen kennt keine solche Regelung, es besteht keine gesetzliche Pflicht. Nicht alle unfallbedingten Behandlungen laufen über das UVG, nämlich dann nicht, wenn es sich um Kinder oder oftmals Rentner handelt oder um selbständig erwerbende Personen. In diesen Fällen übernimmt die Krankenversicherung die Leistungen, womit eine Rechnungskopie wiederum zur Pflicht wird.
Der EVS empfiehlt deshalb allen Ergotherapeut*innen allen Klient*innen eine Rechnungskopie zukommen zu lassen.
Übrigens, die Militärversicherung sieht (noch) keine Pflicht zum Versand einer Rechnungskopie vor.
Die drei Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW)
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) hält in Art. 32 fest, dass die Leistungen bei Krankheit, medizinischer Prävention, Geburtsgebrechen, Unfällen, Mutterschaft, Schwangerschaft und zahnärztlichen Behandlungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen. Die drei Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) spielen sowohl für die Bestimmung und Überprüfung von Pflichtleistungen der OKP (Art. 32 und 33 KVG) als auch bei der Erbringung von medizinischen Leistungen (Einsatz und Mittel) im Einzelfall (Art. 56 KVG) eine zentrale Rolle. Das beiliegende Merkblatt definiert WZW und zeigt auf, was es für die Ergotherapeut*innen und Versicherer bedeutet.
In den letzten Jahren hat Dry Needling als wirkungsvolle Ergänzung zu den bestehenden physio- und ergotherapeutischen Methoden zunehmend an Bedeutung gewonnen. Entsprechend ist das Angebot an Ausbildungen gewachsen. Um sicherzustellen, dass Physiotherapeut*innen und Ergotherapeut*innen eine Ausbildung wählen, die den Anforderungen der GDK-Empfehlung von 2012 entspricht, hat der Berufsverband Physioswiss gemeinsam mit den Fachverbänden die Bedingungen präzisiert. Diese wurden in einem Positionspapier detailliert festgehalten. Physioswiss will damit einen Beitrag leisten für eine verantwortungsvolle und kompetente Anwendung der Methode, welche die Patientensicherheit und die Behandlungsqualität ins Zentrum stellt.
Informationspapier: Laserpointer und Lasergeräte
Der Berufsverband Physioswisshat ein Informationspapier zusammengestellt, das klare Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Anwendung von Laserpointern und Lasergeräten (in der Physiotherapie) liefert. Da diese Informationen auch für die Ergotherapie wertvoll sind, freut sich der EVS, dass er das Informationspapier seinen Mitgliedern auf der EVS-Website zur Verfügung stellen kann.
Der EVS dankt Physioswiss für diese Arbeit und die Möglichkeit, die beiden Dokumente den EVS- Mitgliedern zum Download zur Verfügung zu stellen.
HIN-Mitgliedschaft EVS: Ihr Schlüssel zum sicheren HIN-Vertrauensraum
Ergotherapeut*innen sind gesetzlich verpflichtet, Patient*innendaten aktiv zu schützen. Dies gilt besonders im digitalen Raum. Mit HIN übermitteln Gesundheitsfachpersonen sensible Daten verschlüsselt. HIN ist im Schweizer Gesundheitswesen seit 1996 der Standard für sichere Kommunikation zwischen Ärzt*innen, Pflegenden, Therapeut*innen und Versicherungen. Zusammen mit dem EVS hat HIN die bevorzugte HIN-Mitgliedschaft EVS entwickelt – exklusiv für EVS-Mitglieder.