Unter-Navigation "Verband"

Der Ethik- und Beschwerderat des EVS

Der EVS führt einen Ethik- und Beschwerderat (EBR). Dieser besteht aus EVS-Mitgliedern aus den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz. Gewählt werden sie von der Delegiertenversammlung. Aktuell sind folgende EVS-Mitglieder im EBR:

  • Emanuela Albisetti
  • Andrea Hubschmid
  • Evelyn Stacher
  • Gabriella Zehnder

Grundsätzlich bearbeitet der EBR Anfragen und Beschwerden, die in Zusammenhang mit dem Berufskodex des EVS stehen. Der Berufskodex des EVS wurde nach einer breiten Vernehmlassung von der EVS-Delegiertenversammlung im Mai 2011 verabschiedet.


Beschwerden von Patient*innen gegenüber Ergotherapeut*innen

Seit Januar 2023 nimmt die Schweizerische Stiftung SPO Patientenorganisation Beschwerden von Patient*innen gegenüber Ergotherapeut*innen entgegen. Bisher war der EBR für die Bearbeitung dieser Anfragen und Beschwerden zuständig.

Betroffene Patient*innen melden sich selbst direkt bei der SPO. Sie können ganz regulär einen Beratungstermin vereinbaren.

Weitere Informationen siehe Interview mit SPO-Geschäftsführerin Susanne Gedamke und EBR-Mitglied Gabriella Zehnder in der «Ergotherapie» (2|23, Seite 17) oder hier als PDF zum Download.


Anfragen und Beschwerden von Ergotherapeut*innen gegenüber Ergotherapeut*innen

Der EBR ist weiterhin zuständig für Anfragen und Beschwerden, von Ergotherapeut*innen gegenüber Berufskolleg*innen.

Betroffene können unsere Online-Formulare ausfüllen, die via Geschäftsstelle des EVS an den EBR eingereicht werden.


Beim Einreichen einer Beschwerde prüft der EBR zunächst, ob der Inhalt in seinen Zuständigkeitsbereich fällt und er auf die Beschwerde eintritt. Ist dies der Fall, analysiert der EBR die geschilderten Missstände sorgfältig auf einen Verstoss gegen den Berufskodex. Im weiteren Verlauf erfolgt ein Beschwerde-Entscheid, der weitere Empfehlungen beinhaltet.

Hinweis: Bei einer Beschwerde wird der Name der beschwerdestellenden Person gegenüber der «beschuldigten» Person offengelegt. Eine Anfrage bleibt hingegen anonym.


Auftrag und Zuständigkeiten des EBR
Auftrag und Zuständigkeiten des EBR basieren auf der Auftragsvereinbarung zwischen dem Ethik- und Beschwerderat und dem Zentralvorstand des EVS (Auszug Version vom 20. März 2012):

Der EBR ist zuständig für:

  • die Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden bzgl. Berufsausübung von EVS-Mitgliedern unter Berücksichtigung des Berufskodexes
  • die Information und Sensibilisierung der EVS-Mitglieder zum Thema Berufskodex
  • Anregungen und Vorschläge an den Zentralvorstand (ZV) zur Aktualisierung des Berufskodexes


Der EBR kann vom ZV konsultiert werden:

  • bei öffentlichen Stellungnahmen und/oder Vernehmlassungen, die berufsethische Fragen betreffen
  • in Zusammenhang mit berufspolitischen Fragen, die berufsethische Themen betreffen


Der EBR ist nicht zuständig für:

  • arbeitsrechtliche Fragen oder Probleme/Mobbing am Arbeitsplatz
  • Beratung bei Problemen in der Organisation, der Führung, der Zusammenarbeit am Arbeitsplatz
  • die Beratung im Zusammenhang mit der Schnittstelle zwischen Medizin und Ergotherapie
  • die Beratung im Zusammenhang mit einer beruflichen Neuorientierung
  • die Beantwortung von Fragen oder die Schlichtung von Streitigkeiten betreffend die Anwendung der Tarifverträge


Anfragen oder Beschwerden, die einen Bereiche betreffen, der nicht in die Zuständigkeit des EBR fällt, werden an die Geschäftsführung weitergeleitet. Die Anfrage- resp. die Beschwerdesteller*innen werden informiert, dass der Fall nicht vom EBR bearbeitet wird.


Dokumente