Für Ärzte


Sie suchen die aktuelle Vorlage für eine Verordnung der Ergotherapie? Sie interessieren sich für den ergotherapeutischen Prozess? Die Frage „ist Ergotherapie indiziert“ ist für Sie unklar? Oder beschäftigt Sie das Vorgehen nach dem Konsens F82?
Diese Seite wurde speziell für Sie als zuweisende Ärztin, als zuweisender Arzt erstellt und soll Ihnen bei Fragen übersichtlich weiterhelfen. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter:
evs-ase@ergotherapie.ch oder T +41 31 313 88 44

Besten Dank für die Zusammenarbeit.

Dringlichkeit und Notfall muss von der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt auf Anfrage bestätigt werden können. Im Übrigen bleibt der Entscheid über Dringlichkeit und Notfall der behandelnden Therapeutin/des behandelnden Therapeuten vorbehalten.



Abwicklung des Konsensverfahrens bei F 82


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