Behandlungsausweis
Vergütung der Ergotherapie durch die Krankenversicherung
Für ergotherapeutische Leistungen von selbstständig erwerbenden ErgotherapeutInnen und Organisationen der Ergotherapie gelten folgende Verträge:
Für die Verordnung von Ergotherapie zu Lasten der Krankenversicherung muss das schweizweit einheitliche Verordnungsformular verwendet werden. Das Formular finden Sie hier.
Paritätische Vertrauenskommission EVS/SRK – santésuisse (PVK)
Die PVK wird von Seiten der Versicherungen aktuell nicht besetzt. Bitte wenden Sie sich nach einer Beratung beim EVS direkt ans kantonale Schiedsgericht.
Liste der vertrauensärztlichen Dienste der Krankenversicherer
Liste santésuisse:
https://www.santesuisse.ch/fileadmin/user_upload/santesuisse/Documents/Liste_der_Vertrauensaerzte_03-2016_nach_BAG-Nr.pdf
Documenti in italiano
Es sind keine Dateien vorhanden