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Registrierung und Anerkennung der Ergotherapie-Diplome

Seit 1999 hatte das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) im Auftrag der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) die Aufsicht über die Ergotherapie-Ausbildung und anerkennt und registriert die Diplome. Seit 1999 erworbene Ergotherapie Diplome wurden direkt vom SRK registriert und sind staatlich anerkannt.
Mit der Anhebung der Ergotherapie-Ausbildung auf Fachhochschul-Niveau änderte sich die Zuständigkeit für die Anerkennung der Abschlüsse: Die neu-rechtlichen Ausbildungen werden vom Bund überprüft. Der Auftrag des SRK zur Überprüfung und Registrierung der bisherigen Ausbildungen lief Ende Jahr 2011 aus. Beachten Sie die entsprechenden Informationen auf der SRK-Website.

Diplome, welche vor 1999 erworben wurden, werden deshalb seit 1.1.2013 beim SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) anerkannt (Kontaktadresse: anerkennung@sbfi.admin.ch). Diese Anerkennung ist Voraussetzung für eine Registrierung des Diploms beim SRK.
 
Das Schweizerische Rote Kreuz ist für folgende Aufgaben zuständig:
Das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) und die GDK (Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren) haben mit dem SRK Leistungsverträge für diese Aufgaben abgeschlossen.

Unabhängig davon, ob Sie ein CH- oder ein ausländisches Diplom haben – sie brauchen eine SRK Anerkennung wenn Sie:
  • in einer Praxis oder Organisation der Ergotherapie (z.B. SRK-Zentrum) angestellt werden
  • als leitende Ergotherapeutin in einem Spital/Klinik oder einer Organisation der Ergotherapie angestellt werden
  • sich selbständig machen wollen (Anschluss an die Tarifverträge)
  • den Nachträglichen Titelerwerb NTE beantragen möchten

EVS / ASE
Altenbergstrasse 29, PF 686,
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T +41 31 313 88 44
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