Am 1.1.2012 wurden die SwissDRG in den Akutspitälern eingeführt. Eine Arbeitsgruppe des EVS hatte sich mit den SwissDRG- und den dazugehörigen CHOP-Listen auseinandergesetzt und eine Empfehlung erarbeitet. In Absprache mit den Mitgliedern des Schweizer Chef-ErgotherapeutInnen-Treffens wurde ein Antrag auf Änderung des Codes zur Ergotherapie in der CHOP-Liste erarbeitet und Lobbying bei den Aktionären der SwissDRG betrieben. Im Herbst 2011 hat die SGPMR mit Unterstützung der SGH, SGN und SGP einen Antrag auf Veränderung gestellt. Diesem Antrag wurde am 29.9.2011 zugestimmt und ans Bundesamt für Statistik weitergereicht. Die Konsequenzen der Einführung der Fallpauschalen für die Ergotherapie wurden im Frühling 2012 mittels einer Umfrage evaluiert. In Absprache mit den Chef-ErgotherapeutInnen wurde festgelegt, dass 2012 aktiv beobachtet wird, aber keine weiteren Schritte unternommen werden. Im 2. Quartal 2013, wenn erstmals die Ergebnisse eines Abrechnungsjahres mit den Fallpauschalen vorliegen, wird eine erneute Umfrage unter den Chef-ErgotherapeutInnen durchgeführt und weitere Schritte abgestimmt.
