Sie benötigen ein anerkanntes Diplom als Ergotherapeutin. Ausländerinnen müssen ihr Diplom vom Schweizerischen Roten Kreuz, Abteilung Berufsbildung, Werkstrasse 18, 3084 Wabern, anerkennen lassen.
Im weiteren müssen Sie nachweisen, dass Sie während zwei Jahren unter einer diplomierten Ergotherapeutin gearbeitet haben, d.h. das Arbeitszeugnis muss von dieser unterzeichnet oder mitunterzeichnet sein. Diese zwei Jahre beziehen sich auf eine 100% Stelle. Wenn Sie z.B. nur 50% gearbeitet haben, werden vier Berufsjahre gefordert. Wer regelmässig unter 50% gearbeitet hat, wird Schwierigkeiten haben, eine ZSR-Nr. zu erhalten, da in diesem Falle santésuisse die berufliche Qualifikation als nicht gegeben erachtet, um eine selbständige Praxis zu führen.
Wenn Sie die vorangehenden Punkte erfüllen, stellen Sie in dem Kanton, wo Sie sich selbständig als Ergotherapeutin betätigen wollen, ein Gesuch für die Erteilung einer Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung als Ergotherapeutin. Die entsprechenden Adressen der einzelnen Kantone finden Sie auf einer separaten Liste. Die einzelnen Kantone verlangen zusätzlich unterschiedliche Unterlagen wie z.B. einen Leumundsbericht, ein Arztzeugnis usw.
